
 Antwort 04.08.2025 von Christoph Ploß   CDU
Nein

Nein

Aus den Fehlern bei dem ersten Versuch haben wir dabei gelernt.

Sehr geehrte Frau S.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.

Die Wahl eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich nicht Gegen-stand einer aufgeheizten politischen und politisierten Debatte sein.

Im Gegensatz zu einer Professur ist für ein Bundestagsmandat kein Doktortitel erforderlich. Ich bin nicht wegen eines Titels, sondern wegen meiner politischen Haltung gewählt worden.

Menschsein und Menschenwürde gehören untrennbar zusammen – und zwar nicht erst ab der Geburt.