Sie halten Frau Brosius-Gersdorf wegen offener Plagiatsvorwürfe für nicht wählbar. Gilt dieser Maßstab auch für Sie – oder ist Ihr Bundestagsmandat trotz Anfangsverdacht unproblematisch?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
Sie erklärten kürzlich, Frau Brosius-Gersdorf sei wegen offener Plagiatsvorwürfe nicht wählbar, solange diese nicht vollständig ausgeräumt seien. Nun hat die Universität Potsdam im Fall Ihrer eigenen Dissertation einen hinreichenden Anfangsverdacht auf Plagiate festgestellt. Laut SPIEGEL geht es um mindestens 86 nicht gekennzeichnete Übernahmen auf den ersten 113 Seiten Ihrer Arbeit. Die zuständigen Gremien der Universität prüfen derzeit den Fall weiter.
Angesichts Ihrer öffentlichen Positionierung gegen Brosius-Gersdorf stellt sich die Frage, ob Sie nun selbst politische Konsequenzen ziehen – etwa, Ihr Bundestagsmandat ruhen zu lassen –, solange die Vorwürfe gegen Sie nicht geklärt sind. Oder gelten für Sie andere Maßstäbe?