Diana Herbstreuth
CDU
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Frage von Siegfried A. •

Sind Sie willens, sich für Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf einzusetzen: 1. Bei der Wahl zur Verfassungsrichterin und 2. in einem Wiedergutmachungs-Act?

Sehr geehrte Frau Herbstreuth,

das entwürdigende Parteitribunal über Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, welches öffentlich und maßgeblich auch durch die CDU im Bundestag veranstaltet wurde, im Schulterschluss der Union mit ultrarechten Kräften und Verfassungsfeinden, hat mich sehr verstört.

Da ich vorsichtig mit Verallgemeinerungen sein möchte und mir nicht vorstellen will, dass alle in der CDU so schäbig denken, sprechen und handeln - frage ich nun Sie ganz persönlich:
Sind Sie willens, sich für Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf einzusetzen:
1. Bei der Wahl zur Verfassungsrichterin
und
2. in einem öffentlichen Wiedergutmachungsstatement in dem Sie ihr aufrichtiges Bedauern über das was geschehen ist bekunden?

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried A.
Bad Klosterlausnitz

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Meinung zur Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck bringen.

Die Wahl der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht ist eine wichtige verfassungsmäßige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Und das Verfassungsgericht selbst ist als Institution ein wichtiger Baustein in unserem Verfassungsgefüge. Daher müssen die Kandidatinnen und Kandidaten über jeden Zweifel erhaben sein. Zusätzlich zu den bereits kontroversen inhaltlichen Diskussionen der letzten Tage waren wenige Stunden vor der anberaumten Richterwahl Zweifel mit Blick auf die wissenschaftliche Arbeit bei einer Kandidatin aufgekommen. Diese waren in der Kürze der Zeit nicht auszuräumen bzw. zu prüfen. Daraufhin haben die Spitzen der Koalition auf Vorschlag der Union erörtert, die Wahl der beiden anderen, unzweifelhaft mehrheitsfähigen Kandidaten wie vorgesehen durchzuführen. Das war leider nicht möglich. Die Koalition konnte sich lediglich auf eine Absetzung aller Wahlen verständigen. Über das weitere Wahlverfahren wird die Koalition beraten.

Unser Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen. Die Wahl eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich nicht Gegen-stand einer aufgeheizten politischen und politisierten Debatte sein. Gleichzeitig sollten Vorschläge für das Richteramt nicht zuletzt mit Blick auf die notwendige 2/3 - Mehrheit in ihrer Person und Positionierung einen möglichst breiten Konsens ermöglichen. Das ist uns nicht bei allen drei Kandidaten gelungen. Über das weitere Verfahren zur Benennung der Richterinnen und Richter werde ich Sie auf meinen öffentlichen Kommunikationskanälen auf dem Laufenden halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Diana Herbstreuth

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