Sind Sie nur bereit, solche Juristen zu Verfassungsrichtern zu wählen, welche die gleiche Meinung vertreten wie Sie?
Sehr geehrter Herr Ploß,
es ist ja Ihr gutes Recht, andere Meinung zu vertreten als die Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht. Sollte das nicht auch umgekehrt gelten? Ist es nicht sogar wünschenswert, wenn im Verfassungsgericht unterschiedliche Meinungen vertreten sind, welche das gesamte Meinungsspektrum der Gesellschaft abbilden; wenigstens wenn die Meinungen einigermaßen verbreitet sind? Wäre eine Homogenität der Meinungen nicht sogar gefährlich? Oder gilt das nur für bestimmte Meinungen? Wenn ja: nach welchen Kriterien wären diese zu identifizieren?