
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.
Ganz zweifellos sind die Abituraufgaben vergangener Jahrgänge ein guter Baustein zur Prüfungsvorbereitung.
Allerdings kommen in Abituraufgaben regelmäßig Textelemente zum Einsatz, an denen das Land Baden-Württemberg nicht die Urheberrechte besitzt.
Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.
Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.