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Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist vor allem deshalb erlaubt, weil er eine effektive, tierschutzgerechte und sichere Bejagung dieser zunehmend nachtaktiven Wildart ermöglicht.

Ganz generell müssten die Länder tätig werden, da diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Bundesrechtlich unterstehen die Rabenvögel dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht.
Die Rabenpolitik der Fraktion liegt allerdings nicht in meinem Kompetenzbereich, sodass ich Ihnen leider keine Auskunft diesbezüglich geben kann

Für mich steht fest, dass sich die Jagd am Tierschutz messen lassen muss. Totschlagfallen lehne ich ab, da nicht unterschieden werden kann, wer getötet wird. In einigen Bundesländern sind bereits jegliche Totschlagfallen verboten – ein einheitliches Verbot auf dem gesamten Bundesgebiet wäre wünschens- und erstrebenswert.