Frage von Jana S. • 14.01.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 16.01.2025
Mehr Informationen zur aktivierenden Grundsicherung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-915136
Mehr Informationen zur aktivierenden Grundsicherung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-915136
Die Grundsicherung für kranke und behinderte Menschen muss natürlich beibehalten werden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Sozialhilfe für kranke Menschen müssen auf jeden Fall weiterhin bestehen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.
Ich unterstütze die Forderung, die Möglichkeiten für einen Zuverdienst im Minijobbereich für Rentner*innen, die Grundsicherung beziehen, zu verbessern.