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Wer sich nicht aktiv um eine Arbeit bemüht oder Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt, bei dem kann die Höhe des Bürgergeldes vermindert werden. Dies trifft hingegen nicht auf Personen zu, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Ich werde die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die im Verkehrsausschuss des Bundestages sitzen, bitten, auch dort auf einen zügigen Abschluss der Arbeiten zu drängen.


CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.

Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.