Dass von einer Mehrheit gefällte Entscheidungen letztendlich als Gesamtentscheidung eines Gremiums anzusehen sind und damit alle Mitglieder des Gremiums eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, ist kein auf das Wohnungseigentumsgesetz beschränkter Sonderfall, sondern inhärenter Teil eines auf kollektiver Willensbildung basierenden Systems.
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