Antwort 04.02.2025 von Christian Bernreiter CSU
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Abschließend beantwortet
Die Demo war eine Willensbekundung. Wir wollen keinen Krieg.