
Der Tierschutz ist nach wie vor nicht ausreichend in unseren Gesetzen verankert. Sie nennen selbst Beispiele.
Der Tierschutz ist nach wie vor nicht ausreichend in unseren Gesetzen verankert. Sie nennen selbst Beispiele.
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
In einer Großstadt wie Hamburg, in der es immer mehr Haustiere und Hunde gibt, ist eine gegenseitige Rücksichtsname von Tierhalter*innen und anderen Bürger*innen wichtig, weswegen etwa Prüfungen zur Leinenbefreiung eine gute Methode darstellen.