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Staatliche Gebäude sollen stets Einheit und Neutralität zeigen. Daher gehören dort nur Hoheitsflaggen hin – Respekt und Toleranz leben wir stets im Alltag.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet