
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Die Daten zum Wohnsitz sowie zur Höhe der Kindergeldzahlungen auf ausländische Konten können Sie den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Ihr Vorschlag wäre beim Kindergeld kaum umsetzbar. Das Kindergeld ist eine steuerliche Leistung für Familien und die Einsatzmöglichkeiten sind von daher weder kontrollier- noch vorschreibbar.