Antwort 15.09.2021 von Björn Simon CDU
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrter Herr H.,
Stand heute bin ich noch kein Abgeordneter des Bundestags. An den Abstimmungen kann und darf ich deshalb noch nicht teilnehmen.
Das durch die Pandemie bedrohte Grundrecht auf Leben muss geschützt werden. Es geht um die Gesundheit jedes einzelnen Menschen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
Als Mitglied des Hessischen Landtags bin ich aber nicht Mitglied des Deutschen Bundestags und kenne daher weder den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf im Detail, noch kann ich an der Abstimmung hierüber teilnehmen.