Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 25.11.2022

die EPP erhalten Sie, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf die EPP.

Portrait von Hanna Naber
Antwort von Hanna Naber
SPD
• 24.11.2022

Die SPD hat in der letzten Legislatur einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Septemberplenum beschlossen werden sollte. Das hätte dazu geführt, dass die Energiepauschale zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Leider haben sich der damalige Koalitionspartner und der dazugehörige Finanzminister (CDU) nicht bereit erklärt, dem Vorschlag zuzustimmen.

Portrait von Tobias Reiß
Antwort von Tobias Reiß
CSU
• 05.12.2022

Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Bundeshilfen einen ergänzenden Schutzschirm für ganz Bayern aufspannen mit einem eigenen Härtefallfonds Bayern mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 22.11.2022

während Vorruheständler unverständlicherweise bei den bisherigen Reglungen zur Energiepreispauschale (EPP) leer ausgehen, begründet ein Minijob den Anspruch auf die EPP. Wer seinen Minijob am 1.9.2022 ausgeübt hat, sollte die Pauschale auch von seinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben.

Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort von Konstantin Kuhle
FDP
• 05.12.2022

Nach Rücksprache mit dem energiepolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, kann ich Ihnen rückmelden, dass der Einkauf bei Ölheizungen nach den jetzigen Plänen grundsätzlich nicht vom Abwehrschirm umfasst sein wird, wie auch Flüssigas oder Holzpellets.

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