Frage von Aino H. • 14.09.2021

Antwort von Maja Lasić SPD • 21.09.2021
Vergesellschaftung ist grundsätzlich möglich. NEIN am 26. September wegen der Absolutheit der Forderung, der finanziellen Belastung und juristischer Zweifel.
Vergesellschaftung ist grundsätzlich möglich. NEIN am 26. September wegen der Absolutheit der Forderung, der finanziellen Belastung und juristischer Zweifel.
Insofern kann ich also dem Wortlaut des Volksentscheids nicht zustimmen. Das soll aber nicht heißen, dass ich das Vorhaben an sich nicht gut finde!
ich selber tue mich bezüglich der Initiative Deutsche Wohnen enteignen sehr schwer. Nach inzwischen sehr vielen Gesprächen, werde ich wohl mit nein Stimmen, da ich die finanziellen und rechtlichen Schwierigkeiten im Vergleich zum erhofften Nutzen als zu gering einschätze.