Antwort 03.04.2023 von Tobias Reiß CSU
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass fast alle Maßnahmen nunmehr aufgehoben werden. Manche Bundesregelungen bleiben erhalten. Keine Handhabe für Länder
Zum 2. Februar 2023 haben wir als Bundesregierung die Maskenpflicht im Fernverkehr ausgesetzt. Auch ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Die Bundesländer haben die Maskenpflicht im ÖPNV inzwischen ebenfalls abgeschafft. Damit tragen wir der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens Rechnung.