Antwort 12.05.2023 von Jonas Hoffmann SPD
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
Der Staat muss auch in Krisenzeiten eine Rechtsstaat bleiben. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit die Minderheit zu allem zwingen kann!