(...) Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen digitalen Plattformen, die urheberechtlich geschützte Inhalte anzeigen, und den jeweiligen Autoren und Urhebern, die oftmals nicht an den finanziellen Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Diesen sogenannten „Value-Gap“ gilt es zu schließen, um auch in Zukunft den Künstlern die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu erlauben. (...)
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(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)
(...) Wichtig ist dabei ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber einerseits und dem Informations- und Nutzungsinteresse der Nutzer anderseits. Beim europäischen Urheberrecht geht es nicht darum, das Internet zu zensieren. Der maßgebliche Artikel 13, den Sie ansprechen, soll die faire Vergütung von Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(…) Es war anzunehmen, dass die CDU/CSU- und SPD-Fraktion das NetzDG direkt in der nächsten Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung setzen und mit ihrer Mehrheit beschließen würden. (...)
(...) eine kleine Internetrecherche zu den Positionen und öffentlichen Äußerungen der AfD, und die meinen Sie ja, zeigt, diese Partei stellt sich selbst ins Abseits. (...)