Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Michel Brandt
Antwort von Michel Brandt
Die Linke
• 20.01.2020

(...) wir haben uns klar gegen das Gesetz ausgesprochen, uns der Debatte früh gestellt und dabei unsere deutliche Kritik am NetzDG wiederholt vorgebracht. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz birgt die Gefahr des Einstiegs in die privatisierte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wir fordern deshalb die Aufhebung solcher Regelungen. (...)

Portrait von Heidrun Bluhm-Förster
Antwort von Heidrun Bluhm-Förster
Die Linke
• 24.05.2018

(...) Es darf aber eben nicht passieren, dass Facebook, Google und Co. zu privaten Rechtsdurchsetzern werden. Gerade in Grenzfällen müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte diejenigen sein, die über die solche Fälle entscheiden. (...)

Portrait von Matthias W. Birkwald
Antwort von Matthias W. Birkwald
Die Linke
• 03.07.2018

(...) meine Fraktion hat vor der Beschlussfassung, während der Lesungen im Fachausschuss als auch im Plenum gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesprochen und gestimmt. Unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398 finden Sie hierzu den Debattenverlauf. (...)

Lorenz Gösta Beutin, Spitzenkandidat der Linken Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl 2025
Antwort von Lorenz Gösta Beutin
Die Linke
• 29.04.2020

(...) Das Gesetz ist an vielen Stellen sehr unsauber formuliert und es gefährdet die Meinungsfreiheit (...)

Portrait von Gökay Akbulut
Antwort von Gökay Akbulut
Die Linke
• 19.07.2018

(...) vielen Dank für ihre Frage. Ich kann ihre Bedenken zum Thema Beschlussfähigkeit des Bundestages verstehen. Sie müssen dafür Verständnis haben, dass ich Ihnen zu diesem Punkt mitteile, dass ich in der letzten Wahlperiode noch nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages war und deshalb persönlich nicht an der Beschlussfassung beteiligt war. (...)

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