(...) In vielen Ländern mit Einheitskassen ist die medizinische Versorgung nachweislich schlechter als bei uns. Wir stehen für den Wettbewerb auch unter den Krankenkassen. Dieser hat seit seiner Einführung im Jahr 1995 dazu geführt, dass sich die damalige Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von rund 1000 auf 110 im Januar 2018 reduziert hat. (...)
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(...) Mit dem Gesundheitsfonds, in den zunächst einmal alle Krankenversicherungsbeiträge fließen und aus dem die Kassen dann gemäß ihrem jeweiligen Versichertenkreis Geld für die Versorgung beziehen, ist eigentlich schon eine Grundlage für eine weitere Vereinheitlichung gelegt worden. Gleichzeitig hat aber der Gesetzgeber mit den Zusatzbeiträgen, die die Kassen erheben müssen, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen, die Kassen in einen Preiswettbewerb geschickt. Seitdem haben die Kassen mehr Blick für diese Fragen als für Versorgungsfragen. (...)

(...) vielen Dank für Ihre interessante E-Mail. Dem ursprünglichen Gedanken, dass durch den Wettbewerb mehrerer Krankenkassen ein besseres Angebot für den Versicherten erreicht werden soll, steht inzwischen der immense und ausufernde Verwaltungsaufwand der vielen Krankenkassen gegenüber. (...)

(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)

(...) Das rechtliche Problem besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung an die Versicherung bezahlt hat. Selbst wenn Sie indirekt davon 80% bezahlt haben, ändert das aber nichts daran, dass der Arbeitgeber den Betrag überwies. Deshalb meinte der Gesetzgeber berechtigt zu sein, dass Sie nunmehr bei Ihren Beiträgen zur Gesundheits- und Pflegeversicherung nicht nur Ihren Anteil, sondern auch den des Arbeitgebers bezahlen müssen. (...)

(...) In der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. (...)