Das Pflegegeld wird zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben, ebenso wie die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Bezahlung von Pflegediensten, die ambulanten Sachleistungen.
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Mir ist bewusst, dass sich die derzeit beschlossenen Zuschüsse nur auf Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner beziehen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Pflege-WGs im Blick behalten.
Wir befinden uns als Landtagsfraktion hierzu in einem engen Austausch mit der grünen Bundestagsfraktion, die sich in den kommenden Verhandlungen für den Ausbau der ambulanten Wohngemeinschaften einsetzen wird
Als Landtagsabgeordneter bin ich allerdings nicht direkt in die Bundesgesetzgebung eingebunden und stimme auch nicht über das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab.
Dieser Name hält bei weitem nicht, was er verspricht, denn das Gesetz hat mit der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli 2023 zunächst eine Belastung für die Beitragszahler zum Kerninhalt.