Sind sie für Abschaffung Pfegegrad 1 und verschäfrungen bei der Erwerbsmideungsrente
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Frage mit Bezug zur Pflege- und Rentenpolitik.
Zur möglichen Abschaffung des Pflegegrads 1 kann ich Ihnen klar sagen: Ich stehe fest zu den Menschen, die Unterstützung brauchen, und in der SPD-Bundestagsfraktion positionieren wir uns entschieden gegen Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad 1 wurde 2017 eingeführt, um Menschen mit geringen Beeinträchtigungen frühzeitig zu erreichen und eine Verschlechterung ihrer Situation aufzuhalten. Aktuell profitieren rund 861.000 Menschen von dieser wichtigen Unterstützung. Die Betroffenen erhalten finanzielle Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel und einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro, etwa wenn ein Pflegedienst im Haushalt hilft.
Auch wenn innerhalb der Ampelkoalition in der vergangenen Legislaturperiode über verschiedene Finanzierungsfragen diskutiert wurde, hat meine Fraktion solche Kürzungspläne stets klar zurückgewiesen. Unser Ziel ist vielmehr, die Pflege bezahlbar zu halten und die Eigenanteile bei stationären Pflegekosten auf 1.000 Euro zu begrenzen. Als Verantwortungskoalition haben wir die Aufgabe, Orientierung zu geben, statt mit Kürzungsdebatten Verunsicherung zu schüren.
Was die Erwerbsminderungsrente betrifft, so braucht es Verbesserungen und nicht Verschärfungen. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns erfolgreich dafür stark gemacht, dass Menschen, die bereits seit längerem Erwerbsminderungsrente beziehen, ab Juli 2024 deutliche Erhöhungen erhalten haben. Konkret bedeutet das: Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Erwerbsminderung getreten ist, erhält seitdem 7,5 Prozent mehr Rente, und wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente bezogen hat, bekommt 4,5 Prozent mehr. Diese Erhöhungen betreffen rund drei Millionen Menschen und schließen eine bestehende Gerechtigkeitslücke, die auch mir in vielen Bürgerbriefen immer wieder vorgetragen wurde.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der Union vereinbart, dass wir mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen wollen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind. Das bedeutet nicht Verschärfung, sondern bessere Unterstützung durch gezielte Rehabilitation für Menschen, die eine Chance auf Rückkehr ins Arbeitsleben haben. Unser Grundsatz bleibt dabei: Prävention geht vor. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, soll durch eine Rente wegen Erwerbsminderung sein Einkommen sichern können.
Bei Rückfragen oder weiteren Anliegen können Sie sich unter marja.voellers@bundestag.de gerne direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB

