Antwort 10.02.2025 von Anja Liebert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Regelbedarf beträgt ab 2024 563 Euro für eine alleinstehende Person, für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro.
Der Regelbedarf beträgt ab 2024 563 Euro für eine alleinstehende Person, für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro.
1792€ Regelsatz + 800-1000€ Miete inkl. Nebenkosten

Direkte Kommunikation bevorzugt (ausführliche Antwort hier klicken)
Druck und Sanktionen, nichts anderes wäre eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit in meinen Augen, hatten in der Vergangenheit nicht den gewünschten Erfolg, Menschen schnell und sicher in Arbeit zu bringen
Wir unterstützen den Ansatz, dass Menschen mit langjähriger Erwerbsbiografie nicht in die gleichen Zumutbarkeitsregelungen gezwungen werden wie jüngere Bezieher von Bürgergeld.