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Deutschland leistet der völkerrechtswidrig von Russland angegriffenen Ukraine finanziell und mit Waffen Hilfe zur Selbst-Verteidigungsfähigkeit.
Die Ukraine zu unterstützen, ihr in der UN-Charta verbrieftes Selbstverteidigungsrecht auszuüben, macht Deutschland nicht zu einer Kriegspartei.
es gibt klare völkerrechtliche Regelungen, wonach man bei Unterstützungsleistungen zur Abwehr einer völkerrechtswidrigen Aggression keine aktive Konfliktpartei wird.
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
Deutschland unterstützt die Ukraine durch Waffenlieferungen in ihrem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Aggression.