Antwort 17.06.2023 von Thorsten Frei CDU
es gibt klare völkerrechtliche Regelungen, wonach man bei Unterstützungsleistungen zur Abwehr einer völkerrechtswidrigen Aggression keine aktive Konfliktpartei wird.
es gibt klare völkerrechtliche Regelungen, wonach man bei Unterstützungsleistungen zur Abwehr einer völkerrechtswidrigen Aggression keine aktive Konfliktpartei wird.
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
Deutschland unterstützt die Ukraine durch Waffenlieferungen in ihrem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Aggression.
Es gibt unterschiedliche Definitionen im Völkerrecht über eine Kriegspartei.
Danke für Ihre Frage! Nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung sind wir keine Kriegspartei.