Antwort 29.01.2025 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt uns zu möglichen Koalitionen nicht äußern können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt uns zu möglichen Koalitionen nicht äußern können.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Eine Idee wird nicht deswegen falsch, weil ihr die Falschen zustimmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.
In dieser Woche diskutiert der Bundestag über ein mögliches Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Ich unterstütze den Antrag.