Dafür spricht vieles, ob wir aber einen Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen würden, ist möglich, aber noch offen. Ich will deshalb noch weitere Informationen des Verfassungsschutzes abwarten, die auch ein Baustein dafür sein könnten, dass es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für ein AfD-Verbot gibt.
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Ich unterstütze den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD.

Aus meiner Sicht muss man v.a. versuchen, die AfD auf dem politischen Weg zu bekämpfen.

ich freue mich sehr über Bürgeranfragen an meine E-Mailadresse unter esther.dilcher.wk@bundestag.de. Ich lasse mich jedoch nicht von Abgeordnetenwatch bewerten, ob ich Anfragen beantworte.

Als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag beobachten wir die Entwicklungen der AfD mit größter Sorge. Das Verbotsverfahren setzt eine enorme Beweislast voraus.

Anträge auf ein Verbotsverfahren von Parteien sollten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellt werden. Hierbei darf nicht weniger entschlossen und gemeinschaftlich gehandelt werden als beim NPD-Verbotsverfahren. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den von Ihnen angesprochenen Antrag des Kollegen Wanderwitz (MdB) aktuell nicht