
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.
Grundsätzlich wichtig finde ich es, potenzielle oder tatsächliche AfD-Sympathisant/innen anzusprechen, auf sie zuzugehen, sie nicht abzustempeln.
Die hohen Zustimmungswerte, die die AfD bei Wähler*innen erlangt, zeigen, dass das AfD-Verbot allein die demokratie- und menschenfeindlichen Strömungen in der Bevölkerung auch nicht verschwinden lassen werden – ein Verbot würde an der gesellschaftlichen Akzeptanz der Positionen der AfD nichts ändern.
Das tue ich auch im Hinblick auf die deutsche Geschichte.