Frage von Stefanie B. • 05.11.2023

Antwort von Guido Görtz CDU • 10.11.2023
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Seien sie versichert, dass wir die Entwicklungen sehr genau beobachten.
ja, da ich diese Petition für sinnvoll erachte.
Daher sollte die AfD nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Propaganda mit staatlichen Ressourcen zu finanzieren.
Die Frage nach dem Umgang mit der AfD und einem möglichen Verbot treibt uns GRÜNE im Hessischen Landtag natürlich ebenfalls um.