Die Lebensunterhaltssicherung wurde im Rahmen der Einbürgerungsreform neu strukturiert.
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Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler eine der Gruppen sind, für die das Ermessen besonders in Betracht kommen sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst.
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.

Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt
Ob in Ihrem konkreten Fall mindestens ein Monat des früheren Aufenthalts angerechnet wird, damit Sie die 5 Jahre Voraufenthaltszeit erfüllen, kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.