
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.
Dennoch würde ich nicht zu dem Schluss kommen, dass eine bestimmte Entwicklung automatisch zum geltenden Recht wird, nur weil kurzfristig die Ausnahmefälle zur Mehrzahl der Fälle geworden sind.
Meine Haltung beruht auf einem Abwägungsprozess. Der von Ihnen beschriebene Aspekt spielt dabei natürlich auch eine Rolle. Allerdings bleibe ich da kritisch.
Ich bin kein Freund der doppelten Staatsbürgerschaft, so wie auch nur die wenigsten Staaten ein echtes Interesse an Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften haben dürften.
Was unsere Position anbelangt, so werden wir diese beibehalten und ganz sicher auch in unserem neuen Grundsatzprogramm zum Ausdruck bringen.