
Netzbetreiber können in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen
Netzbetreiber können in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen
Die Jahresverbrauchsprognose kann durch den Stromlieferanten und den Netzbetreiber wieder dem üblichen Stromverbrauch der letzten Jahre angepasst werden.
der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.
Warum möchten Sie diese ablehnen?
Ihr Mann muss nichts melden und auch nichts zurückzahlen. Alle Beschäftigten haben automatisch Anspruch auf diese Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.