Antwort 07.10.2025 von Klaus Wiener CDU
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.

Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte den Antrag auf Neuauszählung. Mangels belegbarer, mandatsrelevanter Fehler wurde er abgelehnt. Der Rechtsweg bleibt offen.

Der Wahlprüfungsausschuss prüft derzeit die eingegangenen Einsprüche und da dieser Prozess komplex ist, kann er längere Zeit in Anspruch nehmen