
Antwort ausstehend von Dario Seifert AfD

Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte den Antrag auf Neuauszählung. Mangels belegbarer, mandatsrelevanter Fehler wurde er abgelehnt. Der Rechtsweg bleibt offen.

Der Wahlprüfungsausschuss prüft derzeit die eingegangenen Einsprüche und da dieser Prozess komplex ist, kann er längere Zeit in Anspruch nehmen
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt