
Der fünf Punkte Plan der CDU entspricht dem Europarecht und unserem Grundgesetz.

Der fünf Punkte Plan der CDU entspricht dem Europarecht und unserem Grundgesetz.

Da die wesentlichen Forderungen entweder bereits geltendes Recht waren (vgl. erstens und zweitens) bzw. dafür sorgen, dass Abschiebungen und Zurückweisungen effizienter (vgl. drittens) ablaufen, halte ich die Kernpunkte des Zustrombegrenzungsgesetzes verfassungs- sowie europarechtlich für tragfähig.
Die Orientierung an der Sache ist für mich entscheidend. Daher hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Wer die illegale Migration nicht begrenzt, überlässt das Thema den Populisten.

Ein Demokrat weiß hingegen, daß ich als Abgeordneter gemäß Art. 38 GG nur meinem Gewissen unterworfen bin.

Nein, ich werde keine Mehrheiten mit der AfD in Kauf nehmen, um CDU-Anliegen – etwa zur Migrationspolitik oder zum Selbstbestimmungsgesetz – durchzusetzen.