Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
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Antwort 21.03.2024 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Antwort 25.03.2024 von Anke Frieling CDU
Den Anstellungsvertrag kenne ich nicht - die Vertragsparteien werden diese Regelung vereinbart haben.
Antwort 09.04.2024 von Eva Botzenhart BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
aus meiner Sicht ist es in erster Linie wichtig, dass die Arbeit von hoher Qualität und zufriedenstellend ausgeführt wird
Antwort 29.04.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Viele der Punkte kommen aus dem Bericht 2021 und beziehen sich auf Verfehlungen der Vorgängerregierung. Seit 2 Jahren ergreift die Ampel konkrete Gegenmaßnahmen
Antwort 25.03.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Genau wie der Bundesrechnungshof, kritisieren wir die früheren Verschleppungen im Bereich der erneuerbaren und unabhängigen Energien. Es gibt dahingehend noch viel aufzuholen.
Antwort 07.03.2024 von Mathias Stein SPD
Welche volkswirtschaftlichen Kosten isoliert für Deutschland durch Lieferengpässe und Preissteigerungen entstehen, lässt sich im Detail nur schwer ermitteln.