Frage von Uwe K. • 13.07.2022

Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.07.2023
Die Festlegung von Löhnen und Gehältern sowie weiteren Arbeitsbedingungen obliegt in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie den Arbeitgebern
Die Festlegung von Löhnen und Gehältern sowie weiteren Arbeitsbedingungen obliegt in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie den Arbeitgebern
die Rentenerhöhungen sind an die Lohnsteigerungen gekoppelt, diese wiederum werden zwischen den Tarifparteien vereinbart.
Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch.
Auch ich meine, dass die Vergabe von Sozialwohnungen neu und gerecht geregelt werden muss.