
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend
Die Entwicklungen in der AfD sind in der Tat besorgniserregend und es ist richtig, dass der Verfassungsschutz diese Partei ganz besonders beobachtet. Einem Antrag auf Parteiverbot stehe ich aber skeptisch gegenüber.
Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.