Antwort 13.01.2024 von Ariane Fäscher SPD
Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.
Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.
Es ist von großer Bedeutung, dass das Verfahren sorgfältig geprüft und rechtlich vorbereitet wird, bevor ein Parteiverbot in Erwägung gezogen wird
Aktuell gibt es jedoch keine Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Unabhängig von einem Prüfverfahren ist es meines Erachtens vorrangig, den demokratischen Protest gegen die AFD zu verstärken, die Zivilgesellschaft aufzurufen, sich für unser Grundgesetz und die darin verbrieften Grundrechte erkennbar zu engagieren.
Ich befürworte ein Verbot der so genannten AfD, wenn wir uns sicher sein können, dass ein entsprechender Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht auch Erfolg hat