Antwort 26.02.2026 von Carl-Bernhard von Heusinger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine formelle Enthaltung gibt es bei Landtagswahlen nicht. Sitze zählen nur nach gültigen Parteistimmen; leere oder ungültige Stimmen bleiben ohne Einfluss.
Eine formelle Enthaltung gibt es bei Landtagswahlen nicht. Sitze zählen nur nach gültigen Parteistimmen; leere oder ungültige Stimmen bleiben ohne Einfluss.
Würde sich jeder enthalten, wäre das Parlament leer. Das würde das System ad absurdum führen. Aus diesem Grund kann es keine Enthaltung geben.
Wir wählen für handlungsfähige Parlamente