Antwort 09.10.2020 von Bettina Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)
(...) Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)
(...) Der Unmut der Betroffenen, die auf eine rückwirkende Lösung gehofft haben, ist für mich mehr als nachvollziehbar. (...)
(...) Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)
(...) Sie können sich gern an den Abgeordneten Matthias W. Birkwald wenden (...)
(...) dahinschmelzenden Rentenerhöhung vor allem auf die zunehmende Einkommenssteuerpflicht für Rentnerinnen und Rentner (...)