Antwort 25.07.2024 von Volker Ullrich CSU
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.
Die AfD macht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich, wo immer sie kann und hetzt gegen Minderheiten. Dagegen müssen wir uns wehren.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Die AfD tritt rechtsextremistisch auf; ein Parteiverbotsverfahren wird nach der Evaluation verschiedenster Beweisquellen eingeleitet oder nicht