Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
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Antwort 04.07.2024 von Astrid Wallmann CDU
Antwort 28.06.2024 von Johann Saathoff SPD
Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt.
Antwort 11.06.2024 von Maximilian Schimmel CDU
Die pauschalen Beihilfen können für die Betroffenen und den Landeshaushalt nachteilig sein. Daher wurde sich von Seiten des Landes bewusst dagegen entschieden.
Antwort 12.06.2024 von Petra Fretter CDU
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln.
Antwort 24.06.2024 von Andrew Ullmann FDP
Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die diese Entscheidung ebenfalls treffen müssen, wäre es nicht gerechtfertigt, Beamte durch eine Härtefallpauschale zu bevorteilen
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU