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(...) Wir wollen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung schnellstmöglich umsetzen. Die bisherige Vorhabenplanung des BMAS sieht die Umsetzung dieses Vorhabens für das Jahr 2019 vor. Bis zum Sommer soll es den Gesetzentwurf geben, er wird dann dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. (...)
(...) Die fehlende Begründungspflicht vereinfacht zwar die Beschlussfassung, sie ändert aber nichts am Ergebnis. Vor diesem Hintergrund ist eine nachträgliche Begründungspflicht nicht zweckdienlich. Sie würde darüber hinaus die beschränkten personellen Kapazitäten des Gerichtes übermäßig binden. (...)

(...) Die Rechtsprechung weicht aber von der Gesetzgebung ab. Es wird hoffentlich in Kürze evaluiert werden, damit Schlussfolgerungen gezogen werden. (...)
