Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Die Betreiber einer Windkraftanlage sind bei Abholzung verpflichtet, als Ausgleich an anderer Stelle wieder aufzuforsten.
Da die Fulda-Main-Leitung ein Pilotprojekt für die Teilerdverkabelung ist, müsste bei Unterschreitung der Abstände eine Erdverkabelung geprüft werden.
Und auch in Gewerbegebieten oder an Autobahnraststätten müssen gewisse Sicherheitsabstände eingehalten werden, die die Errichtung von Windenergieanlagen in der Praxis oft verhindern. Diese Abstandregelungen gilt es kontinuierlich zu prüfen.