Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.01.2022 von Michael Link FDP
Antwort 25.10.2021 von Armin Waldbüßer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Antwort 26.09.2021 von Silvia Ingrid Vaeckenstedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn es nach mir ginge schon
Antwort 29.09.2021 von Timon Gremmels SPD
Der Tierschutz ist ein wichtiges Thema, welches sich auch in unserem SPD-Zukunftsprogramm wiederfindet. Aus unserer Sicht gibt es keine Rechtfertigung für Tierleid.
Antwort 23.11.2021 von Ute Eiling-Hütig CSU
Es ist deshalb das erklärte Ziel unserer Landwirtschaftspolitik, bei den Milchviehbetrieben so schnell wie möglich den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung zu erreichen.
Antwort 25.09.2021 von Anne Franke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne die ganzjährige Anbindehaltung ab. Für mehr Tierwohl Weidehaltung, Almwirtschaft und kleinbäuerliche Betriebe stärken, EU-Flächenförderung abschaffen!