(...) Der neue § 42 AO nimmt die Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung auf und ermöglicht eine sichere Rechtsanwendung. Hervorzuheben ist insbesondere, dass bei der Definition des Missbrauchstatbestandes nicht mehr auf eine Ungewöhnlichkeit der rechtlichen Gestaltung abgestellt wird, sondern – wie nach geltendem Recht und der dazu ergangenen Rechtsprechung – auf ihre Unangemessenheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine unangemessene rechtliche Gestaltung insbesondere dann vor, wenn sie von verständigen Dritten in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung ohne den Steuervorteil nicht gewählt worden wäre. (...)
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(...) Nach Schätzung des Ifo-Instituts beträgt das Volumen des Umsatzsteuerbetrugs immer noch rund 14 Mrd.Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund halte ich es für angemessen, dass Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer-Nachschau mitwirken müssen. Die Umsatzsteuer-Nachschau gewährt kein Durchsuchungsrecht der privaten Wohnung. (...)
(...) Mein Eindruck ist, dass in der Öffentlichkeit die Höhe der Abgeordnetenentschädigung letztlich weit überwiegend akzeptiert wird - wenn auch natürlich nicht von allen. (...)
(...) Mit der geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes werden die Diäten der Bundestagsabgeordneten erstmals seit fünf Jahren angehoben. (...) Die Anhebung halte ich für angemessen, zumal jeder das Recht hat, sich als Abgeordneter für den Deutschen Bundestag zu bewerben. (...)
(...) Aber alles, was verteilt werden soll, muss vorher erwirtschaftet werden. Deshalb sind der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen die wirksamste Maßnahme zur Bekämpfung und Beseitigung von Armut. Der Aufschwung geht bisher größtenteils an den Langzeitarbeitslosen vorbei. (...)