(...) Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken teile ich indes nicht, denn sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung unter den engen Maßgaben für zulässig erklärt, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gesetzt werden. (...)
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(...) Der Abruf von Standortdaten wurde generell verschärft. Zu geschäftlichen Zwecken gespeicherte Daten dürfen nicht mehr abgerufen werden. (...)
(...) Was die von Ihnen angesprochene konkrete Frage betrifft, setze ich darauf, dass zwischen Deutschland und den USA Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise erreicht werden kann. Die Tatsache, dass aus den Snowden-Beständen immer wieder scheibchenweise, unvollständig und unüberprüfbar kompromittierendes Material der Öffentlichkeit zugespielt wird, ist für mich kein Grund, die für die Sicherheit Deutschlands notwendige Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten von ausländischen Partnern in Frage zu stellen. (...)
(...) Die Aufklärung muss natürlich auch die Selektorenliste umfassen. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner SPD darauf geeinigt, dass der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich als Sonderermittler diese Liste überprüfen wird. (...)
(...) Im Gegenteil müsse es mehr Schutz der Bürger geben – gerade vor Unternehmen, die Daten sammeln. (...) Innerhalb der SPD sieht man eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form sehr kritisch. (...)
(...) Innerhalb der CDU finden permanent Diskussionen über diese Themen statt, die sich aber, da die CDU eine große Volkspartei ist und sich in ihr viele Meinungen widerspiegeln, in die ein und in die andere Richtungen bewegen. Aber es gibt natürlich Initiativen, mit denen die CDU sich für eine Erhöhung des Strafmaßes einsetzt, wie etwa jetzt beim Schutz von Polizisten oder im November 2014 beim Schutz vor Kinderpornographie. (...)