Frage von Udo K. • 25.01.2025

Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU
Die Union sucht immer eine Mehrheit in der demokratischen Mitte des Bundestages und lehnt jede Zusammenarbeit mit der AfD ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt uns zu möglichen Koalitionen nicht äußern können.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Eine Idee wird nicht deswegen falsch, weil ihr die Falschen zustimmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.