Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 29.10.2021 von Isabell Huber CDU
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Antwort 10.01.2022 von Michael Link FDP
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Antwort 25.10.2021 von Armin Waldbüßer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Antwort 26.09.2021 von Silvia Ingrid Vaeckenstedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn es nach mir ginge schon
Antwort 29.09.2021 von Timon Gremmels SPD
Der Tierschutz ist ein wichtiges Thema, welches sich auch in unserem SPD-Zukunftsprogramm wiederfindet. Aus unserer Sicht gibt es keine Rechtfertigung für Tierleid.