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Frage von Elias Z. •

Zwei Wochen alte Kälber werden von Mutter getrennt und 20 Std. ohne Milch nach Spanien transportier

Laut eines Berichtes von SWR BW vom 3.5.2022 werden 2 Wochen alte Kälbchen von ihrer Mutter getrennt und ohne ihre Milch, die sie so dringend brauchen, nach Spanien transportiert. Warum werden diese qualvollen Tierttransporte nicht unterbunden?? Wie stehen Sie als Landwirtschaftsminister zum Tierwohl? Wer versagt hier und macht seine Arbeit nicht richtig?

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Sehr geehrter Herr Elias Z., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transport nicht-abgesetzter Kälber auf langen Beförderungen in Mitgliedsstaaten. Der Tierschutz, insbesondere auch beim Transport, ist mir ein wichtiges Anliegen. Die rechtlichen Regelungen zum Transport von Tieren ergeben sich auf europäischer Ebene aus der VO (EG) Nr. 1/2005 und national aus der Tierschutztransportverordnung. Insbesondere die in der VO (EG) Nr. 1/2005 enthaltenen Vorgaben zum Transport nicht-abgesetzter Tiere bergen bedauerlicherweise einen gewissen Interpretationsspielraum und führen zu unterschiedlichen Auslegungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch mit den von Ihnen thematisierten Transporten nach Spanien haben sich die Gerichte in Baden-Württemberg bereits mehrfach auseinandergesetzt und die zuständigen Behörden am Versandort wiederholt zur Abfertigung dieser Transporte verpflichtet. Im Rahmen dieser Transporte fand eine Versorgung der Kälber nach neun Stunden Fahrt auf einer Kontrollstelle in Frankreich statt.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass seit zwischenzeitlich über zwei Jahren aus Baden-Württemberg keine solchen langen Beförderungen in andere Mitgliedstaaten mehr abgefertigt wurden. Ich gehe aufgrund der stabilisierten Marktlage und der aktuell guten nationalen Vermarktungsoptionen für Kälber auch nicht davon aus, dass dies in absehbarer Zukunft wieder erforderlich sein wird 

Darüber hinaus besteht in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 auch ein national strengeres Mindesttransportalter für Kälber von 28 Tagen (§10 Abs. 4 TierSchTrV). Die VO (EG) Nr. 1/2005 befindet sich seit Dezember 2023 in Revision, so dass ich davon ausgehe, dass es zeitnah auch europaweit eine Anhebung des Mindesttransportalters von nicht-abgesetzten Kälbern geben wird. Der Revisionsvorschlag der EU-Kommission enthält darüber hinaus auch weitere Vorschläge, wie der Tierschutz beim Transport von nicht-abgesetzten Tieren verbessert werden kann (siehe insbesondere in Artikel 29 des Kommissionsvorschlags: Animal welfare during transport - European Commission). Die aktuell laufenden Beratungen in Rat und Parlament beobachte ich mit großem Interesse und hoffe, dass im Ergebnis praxistaugliche Vorgaben daraus resultieren, die einheitlich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und europaweit für eine Verbesserung des Tierschutzstandards beim Transport führen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Hauk MdL 

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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