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Cem Özdemir
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Frage von Andreas G. •

Wie sehen Sie die derzeitige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung in den verschiedenen Veterinärämtern in Deutschland? Wird es hinsichtlich der Qualzuchtmerkmale bei Hunden Rahmenvorgaben geben?

Sehr geehrter Herr Minister Özdemir,

als leidenschaftlicher Tierfreund möchte ich Sie auf folgenden Offenen Brief an Sie Aufmerksam machen:
https://chng.it/RXydQ4XQ

Über ein kurze Stellungnahme würden sich die vielen vielen Unterzeichner der Petition (Stand 02.05.2022 > 7.500) freuen. Auch würde es uns freuen die derzeitigen Auswüchse des Tierschutzhundeverordnung in der Stadt Erfurt anzuschauen:
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/141141.html

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Es grüßt Sie freundlich aus Remagen am Rhein
Andreas G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen bezieht. Der Vollzug des Tierschutzrechts und damit auch der Tierschutz-Hundeverordnung erfolgt in Deutschland durch die hierfür zuständigen Landesbehörden, in der Regel sind dies die Veterinärämter. Die Regelung ist erst seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, im Vollzug besteht bei den Behörden noch eine gewisse Uneinheitlichkeit. Als Hilfestellung für die Veterinärämter hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz daher eine Projektgruppe eingerichtet, die Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungverbots erarbeiten soll.

Freundliche Grüße

Cem Özdemir

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