Antwort 16.07.2026 von Jürgen Hardt CDU
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters oder vielmehr die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung findet ihre Grundlage in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters oder vielmehr die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung findet ihre Grundlage in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.

Dagegen.
Hinsichtlich der aktuellen Diskussion zum Informationsfreiheitsgesetz möchte ich zunächst anmerken, dass noch kein Gesetzentwurf vorliegt. Ich halte eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung für notwendig.
Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung werden wir veränderten gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen gerecht.