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Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 07.12.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Pauschale steht Steuerpflichtigen zu, die 2022 Einkünfte aus Land u. Forst, Gewerbe, selbständiger Arbeit oder Lohn aus nichtselbständiger Arbeit erzielten.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 05.12.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Auszahlung der EPP für Rentner:innen erfolgt durch die jeweiligen Zahlstellen bis zum 15. Dezember 2022.

Frage von Klaudia D. • 04.12.2022
Bekomme ich die 300€ Energie pauschale auch nicht?
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2022 von Thorsten Frei CDU

Wenn Sie einen Anspruch haben, wird dieser ganz sicher nicht verfallen, wenn die Rentenstelle einen Fehler machen sollte.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2022 von Thorsten Frei CDU

In jedem Falle greift für mich der Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz zu kurz, weil sich die Lebensverhältnisse von Eltern mit Kindern, Hausfrauen, Rentner oder Studenten zu stark voneinander unterscheiden und somit auch die Hilfsbedürftigkeit in dieser Krisensituation höchst unterschiedlich ist.

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Wenn sie in einem aktiven Dienstverhältnis sind, steht Ihnen die staatliche Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 13.12.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Grundsätzlich darf die Energiepauschale NUR einmal pro Person ausgezahlt werden – die Finanzämter „wachen“ mit Hilfe der Steuererklärung jeder Person darüber, dass das auch tatsächlich so geschieht bzw. über den Steuerbescheid „verrechnet“ wird